FAZIT: HAUPTFORDERUNG + MAHNGEBEÜHREN + MAHNZINS SOBALD ALS MÖGLICH DIREKT AN DIE DEUTSCHE BAHN BahnCard-Service
IBAN: DE02100100100152517108
Verwendungszweck: BahnCard-Nr. und Rechnungsnummer
ABER!!!
INKASSO GEBÜHREN NICHT BEZAHLEN!
WARUM? WEIL GERICHTE MEHRFACH ENTSCHIEDEN HABEN: „Inkassokosten im Regelfall nicht auf den Schuldner umgelegt werden können“
EINSCHREIBEN AN INKASSOBÜRO:
MUSTER EINSCHREIBEN DOWNLOAD:
MUSTER EINSCHREIBEN WIEDERSPRUCH AN INKASSOBÜRO – Universum Inkasso GmbH.pdf
MUSTER EINSCHREIBEN WIEDERSPRUCH AN INKASSOBÜRO – Universum Inkasso GmbH.doc
An:
Universum Inkasso GmbH
Hugo-Junkers-Strasse 3
60386 Frankfurt
Sehr geehrte Firma Universum Inkasso GmbH
Die Forderung wird vollumfänglich zurückgewiesen.
Die Hauptforderung wurde bereits an die Deutsche Bahn AG erstattet.
Die Begleichung von Inkassokosten lehne ich unter Hinweis auf die Schadensminderungspflicht aus § 254 BGB ab.
Die Weitergabe meiner Daten an Schuldnerauskunftsdatenbanken ist unter Hinweis auf § 28a BDSG zu unterlassen.
MFG
Dein Name
Richte Dich danach noch auf einige weitere böse Stänkerbriefe ein.
Dass das Inkassobüro tatsächlich versuchen wird, die Gebühren einzuklagen, ist extrem unwahrscheinlich. (Weil die Gerichte (Gott sei Dank, mal auf der Seite des kleinen Mannes stehen)
Selbst dann könnte man sich mit einem Anwalt wehren.
Bei Mahnbescheid (gelber Brief vom Gericht), was aber auch sehr unwahrscheinlich ist: Widerspruch innerhalb 14 Tagen beim Gericht einreichen.
Höchstwahrscheinlich ist nach ein paar bösen Briefen von selbst Ruhe.
Ein Inkassobüro ist keine Behörde, die haben überhaupt keine Sondervollmachten.
DIE KORREKTE VORGEHENSWEISE DER DEUTSCHEN BAHN WÄRE EINEN RECHTSANWALT STATT EIN INKASSO-BÜRO EINZUSCHALTEN, WELCHER DEN SACHVERHALT INDIVIDUELL PRÜFEN MUSS.
DA ABER DIE BAHN DIE ANWALTS-KOSTEN SCHEUT – KOMMEN DIE INKASSO BÜROS ZUM ZUG, WAS ABER NICHT KORREKT IST.
DIREKT MUSTERKÜNDIGUNG AUSFÜLLEN:
https://www.aboalarm.de/kuendigungsschreiben/bus-bahn-ticket/bahncard-kuendigen
ABSCHICKEN AN:
DB Fernverkehr AG
BahnCard-Service
60643 Frankfurt am Main
per Fax: 01805 121998
(UMBEDINGT SENDEBERICHT DRUCKEN LASSEN UND ZU DEN ANDEREN UNTERLAGEN HEFTEN)
OB WASHINGTON, BERLIN ODER MOSKAU: WIR WERDEN VON DER MAFIA REGIERT:
http://www.universum-group.de/de/unternehmen/geschaftsfuehrung/
ppa. Rainer Heßler
http://www.universum-group.de/de/presse/neckermann-servicing/
Die Geschäftsführung
Axel Kulick (CEO)
Concent Forderungsmanagement GmbH
Continental Inkasso GmbH
Producta Daten-Service GmbH
Universum Inkasso GmbH
Axel Janßen (CFO)
Concent Forderungsmanagement GmbH
Continental Inkasso GmbH
Producta Daten-Service GmbH
Universum Inkasso GmbH
Dr. Michael Semmler (President Producta Daten-Service GmbH)
Producta Daten-Service GmbH
Universum Group
Firmen | Universum Inkasso GmbH (Gründung 1968) Universum Business GmbH (Gründung 1986) Universum Finance GmbH (Gründung 1996) Universum Payment Solution GmbH (Gründung 2005) |
---|---|
Firmensitz | Hugo-Junkers-Straße 3 60386 Frankfurt am Main |
Geschäftsführung | Axel Kulick (CEO), Axel Janßen (CFO) |
Gesellschafter | Universum Group GmbH, Frankfurt am Main |
Mitgliedschaften | Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V. Bundesverband Credit Management e.V |
Historie | 2015Die Firmen der Universum Group werden aus strategischen Gründen umbenannt. Dabei wird aus der BBU die Universum Group GmbH, aus der Concent Forderungsmanagement GmbH die Universum Payment Solution GmbH, aus der Producta Daten-Service GmbH die Universum Business GmbH und aus der Continental Inkasso GmbH die Universum Finance GmbH. Die Universum Inkasso GmbH behält ihren Namen.2014Die BBU aus Frankfurt am Main (früher Sitz in Leipzig) wird mit 100% Eigentümer der Universum Group.2012Die Merkur Beteiligungsgesellschaft mbH übernimmt 1% der Universum Inkasso GmbH.2009Die KarstadtQuelle Information Services wird zu 100% von der VALOVIS BANK AG übernommen. Es folgt die Verschmelzung der KarstadtQuelle Information Services mit der Universum Inkasso GmbH. Die Gesellschaften Concent Forderungsmanagement GmbH, Continental Inkasso GmbH, Producta Daten-Service GmbH und Universum Inkasso GmbH werden unter der neuen Dachmarke Universum Group zusammengeschlossen. |
2005Gründung der Concent Forderungsmanagement GmbH mit Ausrichtung auf Kreditrisiko- und Debitorenmanagement als Tochtergesellschaft der KarstadtQuelle Information Services GmbH. | |
2002Gründung der KarstadtQuelle Information Services GmbH zur Bündelung aller operativen Aktivitäten des KarstadtQuelle-Konzerns (Arcandor). | |
1996 Gründung der Continental Inkasso GmbH als Tochterunternehmen der Universum Inkasso GmbH, zuständig für die Langzeitüberwachung im Inkassoprozess (heute reine NPL-Ankaufsgesellschaft). | |
1986Gründung der Auskunftei Producta Daten-Service GmbH als Tochtergesellschaft der Neckermann Versand AG. | |
1982Umfirmierung der Universum Inkasso GmbH als Tochtergesellschaft der Neckermann Versand AG. |
Impressum
Universum Inkasso GmbH
Hugo-Junkers-Straße 3
60386 Frankfurt
Tel: +49 (0) 69 / 4 20 91-06
Fax: +49 (0) 69 / 4 20 91-318
E-Mail: info@universum-inkasso.de
Vertreten durch die Geschäftsführer Axel Kulick und Axel Janßen – Geschäftsansässig unter der vorgenannten Anschrift.
Sitz und Registergericht: Frankfurt am Main
Handelsregister-Nr.: Frankfurt HRB 9640
Umsatzsteuer-ID: DE 811168152
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Präsident des Oberlandesgerichtes Frankfurt, Zeil 42, 60313 Frankfurt am Main
Inkassozulassung:
OLG Frankfurt, AZ – 3712/1 -I/3- 1889/08
Berufsrechtliche Regelung:
Die Universum Inkasso GmbH unterliegt dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).
Dieses kann unter www.gesetze-im-internet.de/rdg eingesehen werden.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung:
Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft München
Frage von Adiyaksapratama, 17.03.2015
Forderung von Universum Inkasso ( Wieder )
Halo Zusammen. Direkt zu dem Problem : Ich hab schon vor einem Monat die Hauptforderung + Zinsen ( ca. 50 Euro ) dieser Inkasso an den Gläubiger ( DB Vertrieb GmbH) bezahlt. Ich dachte das würde schon alles, aber am 5.03.2014 kriege ich wieder nen Brief von der Inkasso, deren Inhalt schon wieder eine Forderung, d.h. ich musste noch die Restforderung (Inkassovergütung usw. ca. 60 euro) in 2 Wochen bezahlen. Ich habe den Brief erst gestern gelesen dann wusste ich bescheid, dass ich nur noch ein paar Tage habe, dieses Geld zu bezahlen. Ich hab sofort gegugelt und weitere Information sammeln, ob ich den Restbetrag an der Inkasso überweisen will oder nicht. Ich hab irgendwo (auch auf dieser Seite) gefunden, dass diese Restforderung allerdings Rechtens ist, aber nicht durchsetzbar. viele Sagen so dass man einfach abwartet, bis man so einen Mahnbescheid vom Amtsgericht kriegt, und dann kann man widersprechen. Also ich habe mich entscheiden, jetzt einfach den Brief ignorieren, da ich ja die Hauptforderung schon lange bezahlt hab. Meine Frage, wäre es schon richtige Entscheidung, um den Brief konsequent zu ignorieren ? Hat jemand auch solche Erfahrungen mit dieser Inkasso? und was passiert, nachdem man schon den Mahnbescheid kriegt, und nen Wiederspruch gemacht hat ? kann man endlich von dem bedrohungsvolligen Brief endlich ausruhen oder kommen noch weitere Briefe von RA oder sowas?
Und ja, hat es schon mal Passiert, dass Inkasso irgendeinen Fall Aufgrund dieser Restforderung im Gericht gewonnen hat ?
Bitte eure hilfreiche Antwort für diesen Fall 😀 Danke im Voraus 😀
Hilfreichste Antwort – ausgezeichnet vom Fragesteller
Schreib mit Einschreiben und Rückschein an das Inkassobüro:
Die Forderung wird vollumfänglich zurückgewiesen. Die Hauptforderung wurde bereits an die Deutsche Bahn AG erstattet. Die Begleichung von Inkassokosten lehne ich unter Hinweis auf die Schadensminderungspflicht aus § 254 BGB ab.
Die Weitergabe meiner Daten an Schuldnerauskunftsdatenbanken ist unter Hinweis auf § 28a BDSG zu unterlassen.
MFG
Richte Dich danach noch auf einige weitere böse Stänkerbriefe ein. Dass das Inkassobüro tatsächlich versuchen wird, die Gebühren einzuklagen, ist extrem unwahrscheinlich. Selbst dann könnte man sich mit einem Anwalt wehren. Bei Mahnbescheid (gelber Brief vom Gericht), was aber auch sehr unwahrscheinlich ist: Widerspruch innerhalb 14 Tagen beim Gericht einreichen.
Höchstwahrscheinlich ist nach ein paar bösen Briefen von selbst Ruhe.
Ein Inkassobüro ist keine Behörde, die haben überhaupt keine Sondervollmachten.
http://www.gutefrage.net/frage/forderung-von-universum-inkasso–wieder-
Antwort
Nein. Ganz so einfach ist es nicht. Durch deinen ersten Zahlungsverzug hast du Anlaß gegeben daß der Gläubiger, hier die DB AG, ein Inkassobüro einschaltet. Du bist also nicht nur zur Zahlung der Hauptforderung der DB AG verpflichtet, sondern auch die Kosten des beigezogenen Inkassobüros. Du kannst den Mahnbescheid abwarten. Gehst du jedoch grundlos in Widerspruch, und den Anlass für die zusätzlichen Kosten hast du ja unstreitig gegeben, dann wird der Vorgang nach deinem Widerspruch ohne Weiteres auf Antrag des Gläubigers an das zuständige Amtsgericht abgegeben. Dann gibt es eine Hauptverhandlung, ggfs. ein schriftliches Vorverfahren. Hast du für deinen Widerspruch keinen triftigen Grund, so fallen die Kosten des streitigen Verfahrens an dich, zusätzlich zu dem verlorenen Rechtsstreit.
Die Deutsche Bahn kann als Großunternehmen das Mahnwesen ohne weiteres selbst durchführen. Die Einschaltung eines externen Inkassobüros verstößt daher gegen die Schadensminderungspflicht aus § 254 BGB. Ein Verzugsschaden ist vom Schuldner nur dann zu erstatten, wenn die hierfür getätigten Aufwendungen wirklich notwendig zur Forderungsbeitreibung waren. Das ist hier ersichtlich nicht der Fall. Willkürlich generierte Inkassogebühren, mit dem Ziel einer Strafexpedition, muss der Schuldner nicht erstatten. Hierzu gibt es etliche Gerichtsurteile.
Lieber Stern, du darf meinetwegen soviel an Inkassofirmen zahlen wie du willst, aber bitte nötige nicht harmlose Frager hier durch deine Einschüchterungen. Das versuchen diese Inkassoabzocker selbst schon zur Genüge.
Du kannst nicht ein Gerichtsurteil zu einem vergleichbaren Fall benennen. Warum? Weil diese Inkassofirmen nicht klagen. Das ist ihnen zu teuer und sie haben Angst vor einem für sie negativen Musterurteil. Sie schreiben lieber Drohbriefe und lügen am Telefon und freuen sich über jeden „freiwilligen“ Zahler.
Sicher kann Stern311 da ein nachprüfbares AZ zur verfügung stellen wo expl wg vorgerichtlicher Inkasso9gebühren geklagt wurde – Ich bin gespannt
Seit Jahren frage ich so Leute wie dich, ob sie nicht mal ein Urteil samt Aktenzeichen benennen können, wo erfolgreich die Inkassogebühren nach Zahlung der Hauptforderung eingeklagt wurden. Ja sogar ein Aktenzeichen, wo es einmal probiert wurde. Es kam bisher exakt nichts. Und ich bin in wirklich vielen Foren unterwegs, wo viele Leute herumlaufen, die Inkassogebühren als „Du musst die grundsätzlich zahlen“ hingestellt werden.
- Schritt: Wie beim Link von pmhlpb beschrieben zur Polizei und Strafanzeige und Strafantrag wegen Verdacht des Betrugs erstatten.
- Schritt: Das Aufsichtsgericht ausfindig machen (www.rechtsdienstleistungsregister.de) und dort Beschwerde einreichen, dass wesentliche Punkte des §11a RDG nicht im Inkassoschreiben enthalten waren und dass sogar auf Nachfrage zu den Details der Hauptforderung (Vertragsschluss etc.) keine Reaktion kam. Daher möge das Gericht ein empfindliches Bußgeld aussprechen oder dem Inkasso direkt die Lizenz entziehen. Auch kann man sich beschweren, dass die keine Vollmacht vorgelegt haben.
So eine Beschwerde beim Aufsichtsgericht kostet nichts und das Inkasso windet sich mit wilden Ausreden, nur um nicht auf den Deckel zu bekommen. Je öfter sich Leute dort beschweren, desto eher passiert dort mal etwas.
Gerade der zweite Schritt ist relativ elegant, um Infos zu bekommen ohne dass man noch weiter das Inkasso kontaktieren muss. Denn die müssen dann auf die Anfrage des Gerichts mit einer Stellungnahme reagieren und da dann ausführlich begründen, warum sie dir nicht geantwortet haben, wie die Forderung zustande kommt, wie der Werdegang ist usw.
Betrugsmasche bei Universum Inkasso??
https://www.gutefrage.net/frage/betrugsmasche-bei-universum-inkasso?foundIn=tag_overview
Kürzlich erhielten wir eine Zahlungsaufforderung von Universum Inkasso wegen einer angeblichen Forderung der DB Vertrieb GmbH. Zunächst glaubten wir an eine Fälschung, da Bestandteile unseres Namens erfunden waren und die Forderung definitiv keine Grundlage hat. Da die Absenderangaben und Kontaktdaten auf dem Schreiben jedoch die von Universum Inkasso auch im Internet angegebenen sind, baten wir bei Universum Inkasso um Auskunft zur Hauptforderung. Unsere Anfrage wurde von Inkasso nie beantwortet. Für uns stellt sich das so da, dass Universum Inkasso frei erfundene Forderungen einzutreiben versucht. Und da Universum Inkasso Nachfragen nicht beantwortet, sieht das für mich so aus, dass die auch nicht gutgläubig handeln. Für uns selbst haben wir in diesem konkreten Fall kein Problem, weil die Forderung einfach zu schlecht erfunden wurde. Aber für mich bleibt die Frage: Wenn das wirklich eine Betrugsmasche von Universum Inkasso ist, kann und sollte man denen nicht das Handwerk legen???? Danke für Ihre/Eure Hinweise
Also ich habe auch gedacht, dass ich ja die Restforderung begleichen sollte. aber diesen Beitrag hier : https://www.gutefrage.net/frage/bahncard–universum-inkasso——inkassoverguetu… mach mich ein bisschen verwirrt. na ja den Betrag ist eigentlich nicht so problematisch, aber trotzdem ein bisschen viel für mich, deswegen suche ich ne andere Möglichkeit, wie ich am besten ohne weiteres Cent erledigen zu können. und wenn ich auf den Brief nicht reagiere, riskiere ich, dass ich noch mehr Geld bezahlen wird.