ILLEGAL INKASSO – MIT DER ANGST VON OMA DAS GELD VERDIENT

Hinterlasse einen Kommentar

FAZIT: HAUPTFORDERUNG + MAHNGEBEÜHREN + MAHNZINS SOBALD ALS MÖGLICH DIREKT AN DIE DEUTSCHE BAHN BahnCard-Service

IBAN: DE02100100100152517108

Verwendungszweck: BahnCard-Nr. und Rechnungsnummer

ABER!!!

INKASSO GEBÜHREN NICHT BEZAHLEN!

WARUM? WEIL GERICHTE MEHRFACH ENTSCHIEDEN HABEN: „Inkassokosten im Regelfall nicht auf den Schuldner umgelegt werden können“

EINSCHREIBEN AN INKASSOBÜRO:

MUSTER EINSCHREIBEN DOWNLOAD:

MUSTER EINSCHREIBEN WIEDERSPRUCH AN INKASSOBÜRO – Universum Inkasso GmbH.pdf

MUSTER EINSCHREIBEN WIEDERSPRUCH AN INKASSOBÜRO – Universum Inkasso GmbH.doc

An:

Universum Inkasso GmbH

Hugo-Junkers-Strasse 3

60386 Frankfurt

Sehr geehrte Firma Universum Inkasso GmbH

Die Forderung wird vollumfänglich zurückgewiesen.

Die Hauptforderung wurde bereits an die Deutsche Bahn AG erstattet.

Die Begleichung von Inkassokosten lehne ich unter Hinweis auf die Schadensminderungspflicht aus § 254 BGB ab.

Die Weitergabe meiner Daten an Schuldnerauskunftsdatenbanken ist unter Hinweis auf § 28a BDSG zu unterlassen.

MFG

Dein Name

Richte Dich danach noch auf einige weitere böse Stänkerbriefe ein.

Dass das Inkassobüro tatsächlich versuchen wird, die Gebühren einzuklagen, ist extrem unwahrscheinlich. (Weil die Gerichte (Gott sei Dank, mal auf der Seite des kleinen Mannes stehen)

Selbst dann könnte man sich mit einem Anwalt wehren.

Bei Mahnbescheid (gelber Brief vom Gericht), was aber auch sehr unwahrscheinlich ist: Widerspruch innerhalb 14 Tagen beim Gericht einreichen.

Höchstwahrscheinlich ist nach ein paar bösen Briefen von selbst Ruhe.

Ein Inkassobüro ist keine Behörde, die haben überhaupt keine Sondervollmachten.

DIE KORREKTE VORGEHENSWEISE DER DEUTSCHEN BAHN WÄRE EINEN RECHTSANWALT STATT EIN INKASSO-BÜRO EINZUSCHALTEN, WELCHER DEN SACHVERHALT INDIVIDUELL PRÜFEN MUSS.

DA ABER DIE BAHN DIE ANWALTS-KOSTEN SCHEUT – KOMMEN DIE INKASSO BÜROS ZUM ZUG, WAS ABER NICHT KORREKT IST.

DIREKT MUSTERKÜNDIGUNG AUSFÜLLEN:

https://www.aboalarm.de/kuendigungsschreiben/bus-bahn-ticket/bahncard-kuendigen

ABSCHICKEN AN:

DB Fernverkehr AG

BahnCard-Service

60643 Frankfurt am Main

per Fax: 01805 121998

(UMBEDINGT SENDEBERICHT DRUCKEN LASSEN UND ZU DEN ANDEREN UNTERLAGEN HEFTEN)

OB WASHINGTON, BERLIN ODER MOSKAU: WIR WERDEN VON DER MAFIA REGIERT:

http://www.universum-group.de/de/unternehmen/geschaftsfuehrung/

ppa. Rainer Heßler

http://www.universum-group.de/de/presse/neckermann-servicing/

Die Geschäftsführung

Axel Kulick (CEO)

Concent Forderungsmanagement GmbH
Continental Inkasso GmbH
Producta Daten-Service GmbH
Universum Inkasso GmbH

Axel Janßen (CFO)

Concent Forderungsmanagement GmbH
Continental Inkasso GmbH
Producta Daten-Service GmbH
Universum Inkasso GmbH

Dr. Michael Semmler (President Producta Daten-Service GmbH)

Producta Daten-Service GmbH

Universum Group

Firmen Universum Inkasso GmbH (Gründung 1968)
Universum Business GmbH (Gründung 1986)
Universum Finance GmbH (Gründung 1996)
Universum Payment Solution GmbH (Gründung 2005)
Firmensitz Hugo-Junkers-Straße 3
60386 Frankfurt am Main
Geschäftsführung Axel Kulick (CEO), Axel Janßen (CFO)
Gesellschafter Universum Group GmbH, Frankfurt am Main
Mitgliedschaften Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V.
Bundesverband Credit Management e.V
Historie 2015Die Firmen der Universum Group werden aus strategischen Gründen umbenannt. Dabei wird aus der BBU die Universum Group GmbH, aus der Concent Forderungsmanagement GmbH die Universum Payment Solution GmbH, aus der Producta Daten-Service GmbH die Universum Business GmbH und aus der Continental Inkasso GmbH die Universum Finance GmbH. Die Universum Inkasso GmbH behält ihren Namen.2014Die BBU aus Frankfurt am Main (früher Sitz in Leipzig) wird mit 100% Eigentümer der Universum Group.2012Die Merkur Beteiligungsgesellschaft mbH übernimmt 1% der Universum Inkasso GmbH.2009Die KarstadtQuelle Information Services wird zu 100% von der VALOVIS BANK AG übernommen. Es folgt die Verschmelzung der KarstadtQuelle Information Services mit der Universum Inkasso GmbH. Die Gesellschaften Concent Forderungsmanagement GmbH, Continental Inkasso GmbH, Producta Daten-Service GmbH und Universum Inkasso GmbH werden unter der neuen Dachmarke Universum Group zusammengeschlossen.
2005Gründung der Concent Forderungsmanagement GmbH mit Ausrichtung auf Kreditrisiko- und Debitorenmanagement als Tochtergesellschaft der KarstadtQuelle Information Services GmbH.
2002Gründung der KarstadtQuelle Information Services GmbH zur Bündelung aller operativen Aktivitäten des KarstadtQuelle-Konzerns (Arcandor).
1996 Gründung der Continental Inkasso GmbH als Tochterunternehmen der Universum Inkasso GmbH, zuständig für die Langzeitüberwachung im Inkassoprozess (heute reine NPL-Ankaufsgesellschaft).
1986Gründung der Auskunftei Producta Daten-Service GmbH als Tochtergesellschaft der Neckermann Versand AG.
1982Umfirmierung der Universum Inkasso GmbH als Tochtergesellschaft der Neckermann Versand AG.

Impressum

Universum Inkasso GmbH

Hugo-Junkers-Straße 3
60386 Frankfurt
Tel: +49 (0) 69 / 4 20 91-06
Fax: +49 (0) 69 / 4 20 91-318
E-Mail: info@universum-inkasso.de
Vertreten durch die Geschäftsführer Axel Kulick und Axel Janßen – Geschäftsansässig unter der vorgenannten Anschrift.

Sitz und Registergericht: Frankfurt am Main
Handelsregister-Nr.: Frankfurt HRB 9640
Umsatzsteuer-ID: DE 811168152

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Präsident des Oberlandesgerichtes Frankfurt, Zeil 42, 60313 Frankfurt am Main

Inkassozulassung:
OLG Frankfurt, AZ – 3712/1 -I/3- 1889/08

Berufsrechtliche Regelung:
Die Universum Inkasso GmbH unterliegt dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).
Dieses kann unter www.gesetze-im-internet.de/rdg eingesehen werden.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung:

Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft München

Frage von Adiyaksapratama, 17.03.2015

Forderung von Universum Inkasso ( Wieder )

Halo Zusammen. Direkt zu dem Problem : Ich hab schon vor einem Monat die Hauptforderung + Zinsen ( ca. 50 Euro ) dieser Inkasso an den Gläubiger ( DB Vertrieb GmbH) bezahlt. Ich dachte das würde schon alles, aber am 5.03.2014 kriege ich wieder nen Brief von der Inkasso, deren Inhalt schon wieder eine Forderung, d.h. ich musste noch die Restforderung (Inkassovergütung usw. ca. 60 euro) in 2 Wochen bezahlen. Ich habe den Brief erst gestern gelesen dann wusste ich bescheid, dass ich nur noch ein paar Tage habe, dieses Geld zu bezahlen. Ich hab sofort gegugelt und weitere Information sammeln, ob ich den Restbetrag an der Inkasso überweisen will oder nicht. Ich hab irgendwo (auch auf dieser Seite) gefunden, dass diese Restforderung allerdings Rechtens ist, aber nicht durchsetzbar. viele Sagen so dass man einfach abwartet, bis man so einen Mahnbescheid vom Amtsgericht kriegt, und dann kann man widersprechen. Also ich habe mich entscheiden, jetzt einfach den Brief ignorieren, da ich ja die Hauptforderung schon lange bezahlt hab. Meine Frage, wäre es schon richtige Entscheidung, um den Brief konsequent zu ignorieren ? Hat jemand auch solche Erfahrungen mit dieser Inkasso? und was passiert, nachdem man schon den Mahnbescheid kriegt, und nen Wiederspruch gemacht hat ? kann man endlich von dem bedrohungsvolligen Brief endlich ausruhen oder kommen noch weitere Briefe von RA oder sowas?

Und ja, hat es schon mal Passiert, dass Inkasso irgendeinen Fall Aufgrund dieser Restforderung im Gericht gewonnen hat ?

Bitte eure hilfreiche Antwort für diesen Fall 😀 Danke im Voraus 😀

Hilfreichste Antwort – ausgezeichnet vom Fragesteller

von Goofy62, Community-Experte für Recht, 17.03.2015
4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

Schreib mit Einschreiben und Rückschein an das Inkassobüro:

Die Forderung wird vollumfänglich zurückgewiesen. Die Hauptforderung wurde bereits an die Deutsche Bahn AG erstattet. Die Begleichung von Inkassokosten lehne ich unter Hinweis auf die Schadensminderungspflicht aus § 254 BGB ab.

Die Weitergabe meiner Daten an Schuldnerauskunftsdatenbanken ist unter Hinweis auf § 28a BDSG zu unterlassen.

MFG

Richte Dich danach noch auf einige weitere böse Stänkerbriefe ein. Dass das Inkassobüro tatsächlich versuchen wird, die Gebühren einzuklagen, ist extrem unwahrscheinlich. Selbst dann könnte man sich mit einem Anwalt wehren. Bei Mahnbescheid (gelber Brief vom Gericht), was aber auch sehr unwahrscheinlich ist: Widerspruch innerhalb 14 Tagen beim Gericht einreichen.

Höchstwahrscheinlich ist nach ein paar bösen Briefen von selbst Ruhe.

Ein Inkassobüro ist keine Behörde, die haben überhaupt keine Sondervollmachten.

http://www.gutefrage.net/frage/forderung-von-universum-inkasso–wieder-

Antwort

von stern311, 17.03.2015

Nein. Ganz so einfach ist es nicht. Durch deinen ersten Zahlungsverzug hast du Anlaß gegeben daß der Gläubiger, hier die DB AG, ein Inkassobüro einschaltet. Du bist also nicht nur zur Zahlung der Hauptforderung der DB AG verpflichtet, sondern auch die Kosten des beigezogenen Inkassobüros. Du kannst den Mahnbescheid abwarten. Gehst du jedoch grundlos in Widerspruch, und den Anlass für die zusätzlichen Kosten hast du ja unstreitig gegeben, dann wird der Vorgang nach deinem Widerspruch ohne Weiteres auf Antrag des Gläubigers an das zuständige Amtsgericht abgegeben. Dann gibt es eine Hauptverhandlung, ggfs. ein schriftliches Vorverfahren. Hast du für deinen Widerspruch keinen triftigen Grund, so fallen die Kosten des streitigen Verfahrens an dich, zusätzlich zu dem verlorenen Rechtsstreit.

Kommentar von Adiyaksapratama , 17.03.2015

Also ich habe auch gedacht, dass ich ja die Restforderung begleichen sollte. aber diesen Beitrag hier : https://www.gutefrage.net/frage/bahncard–universum-inkasso——inkassoverguetu… mach mich ein bisschen verwirrt. na ja den Betrag ist eigentlich nicht so problematisch, aber trotzdem ein bisschen viel für mich, deswegen suche ich ne andere Möglichkeit, wie ich am besten ohne weiteres Cent erledigen zu können. und wenn ich auf den Brief nicht reagiere, riskiere ich, dass ich noch mehr Geld bezahlen wird.

0 Mehr
Kommentar von Goofy62 , 17.03.2015

Die Deutsche Bahn kann als Großunternehmen das Mahnwesen ohne weiteres selbst durchführen. Die Einschaltung eines externen Inkassobüros verstößt daher gegen die Schadensminderungspflicht aus § 254 BGB. Ein Verzugsschaden ist vom Schuldner nur dann zu erstatten, wenn die hierfür getätigten Aufwendungen wirklich notwendig zur Forderungsbeitreibung waren. Das ist hier ersichtlich nicht der Fall. Willkürlich generierte Inkassogebühren, mit dem Ziel einer Strafexpedition, muss der Schuldner nicht erstatten. Hierzu gibt es etliche Gerichtsurteile.

5 Mehr

Man sollte nicht vergessen das die Rechtsprechung nicht unbedingt inkassofreundlich ist – die meisten gerichte dezimieren vorgerichtliche Inkassogebühren erheblich bzw streichen sogar komplett

Die Geltendmachung von sog. Inkassokosten im Wege des Schadensersatzes verstößt regelmäßig gegen die Schadensminderungspflicht.

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 467,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1.3.2011 sowie weitere 3,– € vorgerichtliche Mahnkosten, 83,54 € vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren und 0,50 € Auskunftskosten zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Wegen der Abweisung der Klage hinsichtlich der Inkassokosten wird die Berufung zugelassen.

Tatbestand

Von einer Darstellung des Tatbestandes wird gem. § 313 a Abs. 1ZPO abgesehen.

Gründe

Die Klage ist in der Hauptsache begründet.

Die Klägerin hat einen Anspruch auf Zahlung von 467,67 € aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Versicherungsvertrag für die versicherten Risiken „Universal Strafrechtschutz für Mittelstand und Großunternehmen“ (LÖOL). Hierfür war ein Beitrag per 1.3.2011 in Höhe von 467,67 € zu zahlen.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Klageschrift vom 21.5.2012, Bl. 7-10 d.A., Bezug genommen.

Der Anspruch auf die Zinsen ergibt sich aus den §§ 286, 288 BGB.

Da der Beklagte auf den vertraglich vereinbarten Termin 1.3.2011 nicht zahlte, geriet er in Verzug.

Nach ständiger Rechtsprechung des Amtsgerichts Dieburg sind Mahnkosten in Höhe von 3,– € ausreichend und angemessen. Für die Mahnung vom 15.11.2011 sind deshalb 3,– € zu zahlen.

Der Anspruch auf die vorgerichtlichen Anwaltskosten und Auskunftskosten ergibt sich ebenfalls aus § 286 BGB, da der Beklagte trotz des terminlich vereinbarten Termins nicht zahlte, so dass die Einschaltung eines Rechtsanwalts sowie die Einholung einer Auskunft erforderlich war.

Die Kontoführungsgebühren sind offensichtlich Gebühren, die das Inkassounternehmen in Rechnung stellte.

Eine Rechtsgrundlage hierfür, seien es Kosten des Inkassobüros oder der Klägerin selbst ist jedoch nicht ersichtlich.

Eine entsprechende Klausel mit Verbrauchen wäre gem. § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Es handelt sich dabei um eine kontrollfähige Preisnebenabrede, durch die Verbrauchern gegenüber in unzulässiger Weise ein Entgelt vom Kunden für eine Tätigkeit verlangt wird, welche die Klägerin oder ein Inkassobüro in ihrem eigenen Interesse erbringt (vgl. OLG Karlsruhe 8.2.2011, 17 U 138/10; so jetzt BGH 7.6.2011, XI ZR 388/10).

(Die im Preis- und Leistungsverzeichnis eines Kreditinstituts verwendete Klausel „Kontoführungsgebühren für Darlehenskonten …“ ist im Bankverkehr mit Verbrauchern nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. https://openjur.de/u/353588.html)

Nach ständiger Rechtsprechung des Amtsgerichts Dieburg sind Inkassokosten in aller Regel wegen eines Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht gem. § 254 BGB nicht zu erstatten.

Eine andere Beurteilung hat nur dann zu erfolgen, wenn der Gläubiger davon ausgehen durfte, der Schuldner werde bei Einschaltung eines Inkassounternehmens zahlen.

Zahlt ein Schuldner nicht, liegt in aller Regel entweder Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit vor. Zahlungsunwilligkeit wird in der Regel vorliegen, wenn der Schuldner davon ausgeht, die Forderung bestehe nicht.

Der Gläubiger muss deshalb nach der allgemeinen Lebenserfahrung in aller Regel damit rechnen, dass ein Schuldner auch nach Einschaltung eines Inkassobüros nicht zahlen wird oder nicht zahlen kann. Er muss dann einen Rechtsanwalt für die gerichtliche Durchsetzung seiner behaupteten Ansprüche beauftragen.

Anwaltskosten sind bei der Prüfung, ob ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vorliegt, nicht zu berücksichtigen. Rechtsanwälte sind anders als Inkassounternehmen Organe der Rechtspflege. Das RVG kann deshalb zur Rechtfertigung von Inkassokosten nicht herangezogen werden. Es handelt sich hierbei um ein Sondergesetz, das nur für Rechtsanwälte anwendbar ist und diese als Teil der Rechtsordnung privilegiert.

Inkassounternehmen können deshalb gemäß RVG weder direkt oder analog abrechnen noch sich darauf zwecks Umgehung der sie grundsätzlich treffenden Schadensminderungspflicht berufen.

Dies ergibt sich auch aus einem qualitativen Unterschied. Der Anwalt hat die geltend zu machenden Ansprüche selbst zu prüfen und die Mandanten auf rechtlich unbegründete Forderungen hinzuweisen. Er haftet für seine Rechtsberatung, auf die sich der Mandant deshalb verlassen kann. Macht er bewusst unrechtmäßige Forderungen geltend, macht er sich neben dem Auftraggeber strafbar. Damit besteht auch für den Schuldner bis zu einem gewissen Grad eine Gewissheit der Rechtmäßigkeit der gegen ihn geltend gemachten Forderung.

Inkassobüros prüfen die einzutreibenden Forderungen nicht. Hierzu besteht weder ein Wille der Auftraggeber noch eine Verpflichtung der Inkassounternehmen. Mangels juristischer Ausbildung fehlte es an der Fähigkeit der Inkassounternehmen und der Erlaubnis, da die Rechtsberatung den Rechtsanwälten per Gesetz vorbehalten ist.

Die Kompetenz des von der Klägerin eingeschalteten Inkassounternehmens erhöht sich auch nicht durch ein eigenes Call-Center, in dem besonders geschulte Mitarbeiter vor allem telefonisch versuchen, gemeinsam mit den Versicherungsnehmern eine Möglichkeit der Regulierung der Angelegenheit zu erreichen.

Es ist schon nicht nachvollziehbar, dass durch den persönlichen Kontakt wesentlich leichter eine für beide Seiten befriedigende Einigung erzielt werden könnte, als auf schriftlichem Weg. Und schon gar nicht als bei Einschaltung eines Rechtsanwaltes.

Es ist überhaupt nicht ersichtlich, dass Inkassounternehmen überhaupt eine für die Schuldner befriedigende Lösung finden wollen. Schließlich werden sie von den Gläubigern bezahlt und haben den Auftrag, möglichst viel Geld von den Schuldnern einzutreiben. Mangels Prüfung der Rechtmäßigkeit der Forderung wären sie auch gar nicht in der Lage Belange der Schuldner zu berücksichtigen. Selbst wenn die Schuldner die Forderung mangels finanzieller Mittel nicht begleichen können, werden deren Belange nicht berücksichtigt, sondern die Kosten weiter in die Höhe getrieben, indem kostenpflichtige Ratenzahlungsvereinbarungen abgeschlossen werden, ohne Rücksicht darauf, dass Zinsen die Forderung weiter erhöhen, und der Schuldner auch bei Zahlungen die Forderung nie wird vollständig tilgen können.

Die von den Inkassounternehmen „besonders geschulten Mitarbeiter“ haben die Aufgabe ihre durch die Schulungen erworbenen Kenntnisse zugunsten des Inkassounternehmens einzusetzen. Erfolge werden nicht dadurch erzielt, dass die Schuldner von der Rechtmäßigkeit der Forderung überzeugt werden, sondern weil sie durch ständige Wiederholungen der „Nachteile“ bei Nichtzahlung Ängste schüren und Schuldner zur Zahlungen bewegen, auch wenn die behaupteten Forderungen nicht berechtigt sind.

Dabei werden die Methoden immer aggressiver.

Im vorliegenden Fall liegt die Schadenserhöhung durch die Einschaltung des Inkassobüros geradezu auf der Hand.

Nachdem das Inkassounternehmen nicht den gewünschten Erfolg erreichte, wurde noch ein Rechtsanwalt mit der Einziehung der gleichen Forderung beauftragt. Offenbar sieht die Klägerin auf Seiten der Rechtsanwälte doch eine noch weitergehende Möglichkeit der Forderungseinziehung. Dann fragt sich doch, warum von dieser Möglichkeit nicht gleich Gebrauch gemacht wurde.

Der Klägerin ist zuzugestehen, dass ihr ein Wahlrecht zusteht, ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Ersatzfähig sind aber nur die Kosten, die durch die Einschaltung eines Rechtsanwaltes entstehen.

Entsprechend sind deren Kosten auch nicht statt der anwaltlichen Geschäftsgebühr erstattungsfähig.

Ausnahmsweise liegt keine Verletzung der Schadensminderungspflicht vor, wenn der Gläubiger davon ausgehen könnte, der Schuldner zahlte bei Einschaltung eines Inkassobüros. Hierbei handelt es sich um einen Ausnahmefall, so dass ihm die Darlegungs- und Beweislast obliegt.

Die von der Klägerin unter Berufung auf das Schrifttum vertretene Ansicht, eine Schadensminderungspflicht bestehe nur dann, wenn der Gläubiger zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassounternehmens davon ausgehen musste, dass er die Forderung aufgrund ernsthafter Einwendungen des Schuldners nur in einem zivilprozessualen Verfahren wird durchsetzen können, verkennt die Beweislastverteilung.

Da einer unberechtigten Nichtzahlung in aller Regel Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit zu Grunde liegt, muss der Gläubiger immer davon ausgehen, dass er seine Ansprüche nur in einem zivilprozessualen Verfahren wird durchsetzen können. Etwas anderes gilt nur, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, der Schuldner werde bei Einschaltung eines Inkassobüros zahlen.

Zwar trägt die Klägerin hier vor, bei Beauftragung des Inkassounternehmens habe aus Sicht der Klägerin weder Zahlungsunfähigkeit noch -unwilligkeit des Beklagten vorgelegen. Hierzu werden jedoch keine Einzelheiten vorgetragen, so dass der entsprechende Vortrag nicht nachvollziehbar und unsubstantiiert bleibt und deshalb unbeachtlich ist.

Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, weil er in der Hauptsache unterlegen ist (§ 91 ZPO).

Das Urteil ist gem. den §§ 708 Nr. 11, 711, 713 ZPO für vorläufig vollstreckbar zu erklären.

Urteilsform und Verfahren beruhen auf den §§ 313 a, 495a ZPO.

Die Statthaftigkeit der Berufung ergibt sich aus den §§ 511 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 Nr. 1, 2 ZPO in Anlehnung an die Entscheidung des BVG vom 7.9.2011 1 BVR 1012/11.

Quelle: Amtsgericht Dieburg Entscheidungsdatum: 20.07.2012 Aktenzeichen: 20 C 646/12

Verzugsschadensersatz: Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht bei Einschaltung eines Inkassounternehmens durch einen geschäftserfahrenen Leasing-Finanzierer

Leitsatz

Eine Gläubigerin mit hinreichender Geschäftserfahrung (hier: Leasing-Finanzierer) verstößt gegen ihre Schadenminderungspflicht, wenn sie durch Einschaltung eines Inkassounternehmens weitere Kosten verursacht.Etwas anderes gilt nur dann, wenn sie besondere Gründe darzutun vermag, die im konkreten Einzelfall das Vertrauen rechtfertigen konnten, dass der Schuldner auch ohne eine Einschaltung von Rechtsanwalt und Gericht den vollständigen geschuldeten Betrag leisten werde.Ist der Schuldner erkennbar zahlungsunwillig, bedarf es dabei der Darlegung im konkreten Einzelfall, weshalb die Einschaltung eines Inkassounternehmens eine Vergleichsaussicht bewirkt haben soll.

AG Bremen, Urteil vom 30.08.2012, 9 C 173/12:

AG Brandenburg Entscheidungsdatum: 27.08.2012 AZ: 31 C 266/11

Amtsgericht (AG) Dortmund 8. August 2012, Az. 425 C 6285/12)
AG Berlin Mitte vom 01.09.2009 Geschäftsnr. 8 C
118/09)

AG Kehl Urteil vom 26.4.2011, 4 C 19/11

AG Köln, Urteil vom 03.11.2010, 118 C 186/10

Kommentar von Georg63 , 17.03.2015

Lieber Stern, du darf meinetwegen soviel an Inkassofirmen zahlen wie du willst, aber bitte nötige nicht harmlose Frager hier durch deine Einschüchterungen. Das versuchen diese Inkassoabzocker selbst schon zur Genüge.

Du kannst nicht ein Gerichtsurteil zu einem vergleichbaren Fall benennen. Warum? Weil diese Inkassofirmen nicht klagen. Das ist ihnen zu teuer und sie haben Angst vor einem für sie negativen Musterurteil. Sie schreiben lieber Drohbriefe und lügen am Telefon und freuen sich über jeden „freiwilligen“ Zahler.

6 Mehr
Kommentar von EXInkassoMA , 17.03.2015

Sicher kann Stern311 da ein nachprüfbares AZ zur verfügung stellen wo expl wg vorgerichtlicher Inkasso9gebühren geklagt wurde – Ich bin gespannt

2 Mehr
Kommentar von mepeisen , 18.03.2015

Seit Jahren frage ich so Leute wie dich, ob sie nicht mal ein Urteil samt Aktenzeichen benennen können, wo erfolgreich die Inkassogebühren nach Zahlung der Hauptforderung eingeklagt wurden. Ja sogar ein Aktenzeichen, wo es einmal probiert wurde. Es kam bisher exakt nichts. Und ich bin in wirklich vielen Foren unterwegs, wo viele Leute herumlaufen, die Inkassogebühren als „Du musst die grundsätzlich zahlen“ hingestellt werden.

  1. Schritt: Wie beim Link von pmhlpb beschrieben zur Polizei und Strafanzeige und Strafantrag wegen Verdacht des Betrugs erstatten.
  2. Schritt: Das Aufsichtsgericht ausfindig machen (www.rechtsdienstleistungsregister.de) und dort Beschwerde einreichen, dass wesentliche Punkte des §11a RDG nicht im Inkassoschreiben enthalten waren und dass sogar auf Nachfrage zu den Details der Hauptforderung (Vertragsschluss etc.) keine Reaktion kam. Daher möge das Gericht ein empfindliches Bußgeld aussprechen oder dem Inkasso direkt die Lizenz entziehen. Auch kann man sich beschweren, dass die keine Vollmacht vorgelegt haben.

So eine Beschwerde beim Aufsichtsgericht kostet nichts und das Inkasso windet sich mit wilden Ausreden, nur um nicht auf den Deckel zu bekommen. Je öfter sich Leute dort beschweren, desto eher passiert dort mal etwas.

Gerade der zweite Schritt ist relativ elegant, um Infos zu bekommen ohne dass man noch weiter das Inkasso kontaktieren muss. Denn die müssen dann auf die Anfrage des Gerichts mit einer Stellungnahme reagieren und da dann ausführlich begründen, warum sie dir nicht geantwortet haben, wie die Forderung zustande kommt, wie der Werdegang ist usw.

Betrugsmasche bei Universum Inkasso??

https://www.gutefrage.net/frage/betrugsmasche-bei-universum-inkasso?foundIn=tag_overview

Kürzlich erhielten wir eine Zahlungsaufforderung von Universum Inkasso wegen einer angeblichen Forderung der DB Vertrieb GmbH. Zunächst glaubten wir an eine Fälschung, da Bestandteile unseres Namens erfunden waren und die Forderung definitiv keine Grundlage hat. Da die Absenderangaben und Kontaktdaten auf dem Schreiben jedoch die von Universum Inkasso auch im Internet angegebenen sind, baten wir bei Universum Inkasso um Auskunft zur Hauptforderung. Unsere Anfrage wurde von Inkasso nie beantwortet. Für uns stellt sich das so da, dass Universum Inkasso frei erfundene Forderungen einzutreiben versucht. Und da Universum Inkasso Nachfragen nicht beantwortet, sieht das für mich so aus, dass die auch nicht gutgläubig handeln. Für uns selbst haben wir in diesem konkreten Fall kein Problem, weil die Forderung einfach zu schlecht erfunden wurde. Aber für mich bleibt die Frage: Wenn das wirklich eine Betrugsmasche von Universum Inkasso ist, kann und sollte man denen nicht das Handwerk legen???? Danke für Ihre/Eure Hinweise

KenFm.de – Ken Jebsen – „Versuchen Sie nicht über ihre Familie zu herrschen sondern ein soziales System aufzubauen“ – Material für eine neue deutsche oder europäische Verfassung?

Hinterlasse einen Kommentar

„Versuchen Sie nicht über ihre Familie zu herrschen sondern ein soziales System aufzubauen“ (Author: Ken Jebsen)

Wir sind alle zu erst Menschen und dann erst Moslems oder Christens und Judens, Lehrer, Unternehmer, Banker, Politiker, Beamte, Richter, Kindergärnter, Ärzte, Studenten. (Author: iranischer (!) Freund der Familie, der vor Saddam’s Made-in-Germany-Giftgas flüchten musste)

Alle Systeme die nicht auf Freiwilligkeit basieren, neigen zur Korruption. (Author: entfallen)

„Zwar ahnen wir, dass unsere grossen ökologischen Probleme aus der Summe der kleinen Probleme gewachsen sind, aber wir scheinen trotzdem nicht zu begreifen, ass auch die grossen Lösungen aus der Summe der kleinen Lösungen entstehen können.“ (Die neuen Alchimisten)

… ich weiß nicht wie es Dir geht… aber keiner bekommt gerne irgendwas vorgeschrieben oder diktiert.

ENTWURF FÜR EINE EUROPÄISCHE VERFASSUNG?

Evtl. ist DAS die Revolution/Weiterentwicklung unserer westlichen Kultur:

Die Inspiration von Individuen hin,

zu nachhaltiger (!)

und

friedlicher Autonomie (zu einem selbstbestimmten Leben)

und

dem Raum/den Möglichkeiten/der Infrastruktur

das eigene Potenzial voll (!) zu entfalten.

(Author: meine Wenigkeit)

Ein möglicher Weg dem Glück vieler eine Basis zu geben?

Kinder vertrauen ihren Eltern (wenn nicht läuft irgendwas gewaltig schief).

Eltern können ihren Kindern alles Zeigen „diese Schule“ „diesen Lehrere“ „diesen Kurs“ „diesen Kindergarten“ „dass Drogen schädlich sind“ „dass man Links Rechts schauen muss bevor man(n)/Frau über die Strasse gehen sollte“ … aber entscheiden was das Kind dann will, muss es selbst.

Motto: Man kann zwar mögliche Wege zeigen, gehen muss man(n)/Frau(Kind) diese dann selbst.

Wichtig damit keine Haltlosigkeit & Planlosigkeit & Verzweiflung entsteht: Inspiration, praktisches anwendbares Wissen 😉 um ein nachhaltiges Leben/Selbstversorgen innerhalb einer auf Freiwilligkeit basierenden Gesellschaft.

D.h. wenn Eltern ihren Kindern alles zeigen, inspirieren Sie diese auszusetzen, weil aus nichts kann nicht mehr als nichts entstehen, alles hat einen Anfang.

… hm… es geht iwie der „Spass“ daran verloren… wenn es zu zu „starr“ wird d.h.  „zu viele“ Regeln gibt?

ich denke man braucht beides: eine „Vorlage“ einen „Anstross“ eine „Inspiration“ und gleichzeitig den Raum sich zu entfalten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ken_Jebsen

… also ich find’s gut 😉

Die westliche Zivilisation als Titanik…. er hat Recht.

… kleine unabhängige Einheiten von Menschen

  1. die ihre eigenen Kulturen aufbauen können
  2. sich ändernden Bedingungen schneller anpassen können und (hoffentlich)
  3. voneinande lernen können. Selbstversorgung rulez!

Ken Jebsen

Wechseln zu: Navigation, Suche

Ken Jebsen (links) und Steffen Schwarzkopf im Fritz-Studio (2005)

Ken Jebsen (* 29. September 1966 als Moustafa Kashefi) ist ein deutsch-iranischer Fernseh- und Radiomoderator und ist seit 2011 als freischaffender Reporter tätig. Deutschlandweit bekannt wurde Jebsen 2011 durch seine Entlassung beim RBB, nachdem er verschwörungstheoretische Positionen vertreten hatte und der Vorwurf des Antisemitismus gegen ihn erhoben worden war.

Name

Sein Familienname erschien Kashefi für deutsche Radiohörer zu schwer verständlich, sodass er sich für den Künstlernamen Ken Jebsen entschied. Der Vorname war dabei frei gewählt, der Nachname nach unterschiedlichen Darstellungen der Geburtsname seiner Mutter[1] bzw. der Name einer Reederei, bei der er als Jugendlicher ein Praktikum gemacht hatte.

Mediale Tätigkeiten

Rundfunkmoderator und Journalist

Erste journalistische Erfahrungen sammelte er beim Reutlinger Privatsender Radio Neufunkland, wo er Ende der 1980er bis Anfang der 1990er Jahre tätig war und oft unter dem Namen Keks moderierte. Die nächste Station seiner Laufbahn war dann der Fernsehsender Deutsche Welle TV, wo er als Fernsehreporter arbeitete. 1994 war Jebsen 16-mal Moderator der Mondscheinshow, die für kurze Zeit beim ZDF lief.[2] Vor seiner freien Mitarbeit beim Radiosender Fritz war er bereits bei dem Vorgängerradio Radio 4U des SFB als Radioreporter tätig.[3] Er moderierte bei Fritz zusammen mit Volker Wieprecht Die Radiofritzen am Morgen. 1999 moderierte er zusammen mit Steffen Hallaschka, Wigald Boning, Tommy Wosch und Arzu Bazman die ProSieben MorningShow. Ab 28. April 2001 moderierte Jebsen für Radio Fritz die von ihm produzierte Radioshow KenFM.

Nach der Trennung vom RBB verlagerte Jebsen seine Sendung ins Internet, wo er auf seiner Website Beiträge und jeden Sonntag neu aufgezeichnete Sendungen unter dem Titel CamFM veröffentlichte. Diese sollten mittels Crowdfunding finanziert werden.[4] Mittlerweile werden auf dem KenFM YouTube-Kanal in regelmäßigen Abständen „KenFM im Gespräch“ und zu aktuellen Anlässen „KenFM über“, sowie Telefoninterviews veröffentlicht. Interviews führte er unter anderem mit Jürgen Elsässer und Christoph Hörstel, aber auch Jürgen Grässlin und Werner Rügemer. Jebsen schreibt auch für Elsässers politisches Monatsmagazin Compact.[5]

In einem offenen Brief warf Jebsen Angela Merkel vor, mit ihrem Bekenntnis zu Israel als jüdischem Staat „die kranken Ideen radikaler Zionisten [zu] übernehmen“ und behauptete, dass „Nationalzionisten […] Israel okkupiert [hätten] wie Nazis 33 Deutschland okkupiert“.[6]

Kontroversen und Entlassung vom RBB

Anfang November 2011 wurde er wegen Äußerungen über die vermeintliche Verwendung des Holocaust zu PR-Zwecken kritisiert. In einer privaten Nachricht, die vom Empfänger an Henryk M. Broder weitergeleitet wurde, gab er an zu wissen, wer „den Holocaust als PR erfunden“ habe.[7] Broder warf Jebsen Antisemitismus vor, veröffentlichte die Nachricht in einem Beitrag auf seiner Website[8] und gab die Nachricht an das Programmmanagement des RBB weiter, worüber auch andere Medien berichteten.[9] In diesem Zusammenhang wurde auch über andere seiner Beiträge in Zusammenhang mit der Verbreitung von Verschwörungstheorien berichtet. So hatte er unter anderem den Einsturz des World Trade Centers als „warmen Abriss“ bezeichnet.[10] Am 6. November 2011 nahm Radio Fritz Jebsens Sendung daher kurzfristig aus dem Programm. In einem YouTube-Beitrag wies dieser den Vorwurf des Antisemitismus zurück.[11][12] Am 9. November entschied sich der RBB, Jebsen als Moderator weiter zu beschäftigen. Als Begründung wurde angegeben, dass der RBB zwar die „Vorwürfe gegen den Moderator, er verbreite antisemitisches Gedankengut und verleugne den Holocaust […] für unbegründet“ halte, Programmdirektorin Claudia Nothelle erklärte jedoch, „dass er in manchen Fällen die Grenze überschritten“ habe.[13] Er solle in Zukunft weniger politische Themen ins Programm nehmen, diese redaktionell abstimmen sowie journalistische Standards beachten.[14]

Am 23. November 2011 erklärte der RBB aufgrund Nichteinhaltung der verbindlichen Vereinbarungen die Zusammenarbeit mit Jebsen für beendet.[15] Im Zuge der Entlassung Jebsens wurde auch Jugendsender-Chef Stefan Warbeck abgesetzt, der als Verantwortlicher für Jebsens Sendungen nicht eingeschritten war.[16] Jebsen wies die Anschuldigungen erneut zurück und klagte vor dem Arbeitsgericht Potsdam gegen die Beendigung seines Vertrages mit dem RBB.[17] Das Verfahren endete mit einer außergerichtlichen Einigung, über deren Details Stillschweigen vereinbart wurde.[18]

Zeit Online hält die politischen Statements Jebsens für „krudes Geblubber“,[19] der Deutschlandfunk spricht von „Stammtisch-Parolen“.[20] Wegen Äußerungen in einem am 5. April 2012 auf seiner Website veröffentlichten, 57 Minuten langen Monolog mit dem Titel „Zionistischer Rassismus (jüngstes Opfer: Günter Grass)“[21] kritisierte Der Tagesspiegel Jebsen als „Verschwörungstheoretiker“.[22]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Hochspringen ↑ Henning Kober: Hirnforschung statt Gewinnspiel. In: taz, 8. März 2004
  2. Hochspringen ↑ Ken Jebsen – Serien/Sendungen auf wunschliste.de. imfernsehen GmbH & Co. KG, abgerufen am 13. November 2012.
  3. Hochspringen ↑ Radio 4U – Ken Jebsen. radio4u-online.de, 2010, abgerufen am 13. November 2012.
  4. Hochspringen ↑ KenFM über: KenFM – die Zukunft dieses Portals
  5. Hochspringen ↑ Sonja Vogel Leuchten der Menschheit: Die Meinung des Maschinengewehrs. In: taz vom 7. April 2012.
  6. Hochspringen ↑ Henryk Broder Post vom Piraten: Nationalzionisten haben Israel okkupiert wie Nazis 33 Deutschland okkupiert haben, Achgut vom 14. März 2013
  7. Hochspringen ↑ Kurt Sagatz: Holocaust-PR? Antisemitismusvorwurf gegen Fritz-Moderator Ken Jebsen. In: Tagesspiegel vom 19. Dezember 2011 (online, Zugriff am 24. Februar 2013).
  8. Hochspringen ↑ Henryk M. Broder: “ich weis wer den holocaust als PR erfunden hat”. Die Achse des Guten, abgerufen am 6. November 2011.
  9. Hochspringen ↑ Michael Wuliger:Nichts gegen Juden – Der RBB, die taz und wie man Antisemitismus ignoriert, Jüdische Allgemeine vom 17. November 2011
  10. Hochspringen ↑ Wirbel um rbb-Radio-Moderator, Deutschlandfunk vom 12. November 2012
  11. Hochspringen ↑ Ken Jebsen: KenFM über „Ich – ein Antisemit?“ Abgerufen am 6. November 2011.
  12. Hochspringen ↑ Kurt Sagatz: Antisemitismusvorwurf gegen Fritz-Moderator Ken Jebsen. Abgerufen am 7. November 2011.
  13. Hochspringen ↑ Ken Jebsen bleibt Moderator bei Fritz. Abgerufen am 10. November 2011.
  14. Hochspringen ↑ Ekkehard Kern: Antisemitismus-Vorwurf – Moderator Jebsen muss Themen nun absprechen. Ullstein GmbH Berliner Morgenpost Digital, 12. November 2011, abgerufen am 13. November 2012.
  15. Hochspringen ↑ Stefan Warbeck gibt Programmverantwortung für rbb-Jugendprogramm „Fritz“ ab – rbb trennt sich von Moderator Ken Jebsen. 23. November 2011, abgerufen am 23. November 2011.
  16. Hochspringen ↑ RBB trennt sich von KenFM, Welt Online vom 23. November 2011
  17. Hochspringen ↑ Ken Jebsen und der RBB – „Ich benutze Humor als Waffe“, Interview mit Felix Dachsel. In: taz vom 20. Januar 2012
  18. Hochspringen ↑ RBB: Einigung außerhalb des Gerichts, Neue Osnabrücker Zeitung vom 20. April 2012
  19. Hochspringen ↑ Krudes Geblubber, Anna Marohn in Zeit online vom 1. Dezember 2011
  20. Hochspringen ↑ Wirbel um rbb-Radio-Moderator, Deutschlandfunk vom 12. November 2012
  21. Hochspringen ↑ KenFM über: Zionistischer Rassismus
  22. Hochspringen ↑ Nik Afanasjew, Joachim Huber: Ex-RBB-Moderator Jebsen „Israel will Endlösung für Palästina“ Der Tagesspiegel vom 7. April 2012

Older Entries