Erfahrung Erfahrungen mit Talent Tausch Ringen

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Die idee ist ja erst mal gut: Talente statt Euro. Die lokale Wirtschaft stärken.

Was man erst hinterher erfährt:

    1. Es werden 5 Talente pro Monat als GEBÜHR von Herrn Kloos und Herrn Turger abgezogen. Ob man Umsätze macht oder nicht.
    2. Es werden mindestens 6€ pro Jahr an Gebühren fällig (in EURO) – für eine Platform die Herrn Kloos und Herrn Turger KOSTENLOS zur Verfügung steht (s.h. AGBs der TOG)

Auszug: http://www.tauschen-ohne-geld.de/agb

Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag mit tog kommt zustande wenn im Anmeldeformular den AGB zugestimmt wird und eine Bestätigung übermittelt wird.

(2) Die Nutzung der Dienste von tog ist kostenfrei.

tog erhebt keine Gebühren, weder als Mitgliedsbeitrag noch als Zeitgutschrift.

Heisst so viel wie Herr Kloos und Herr Turger erheben Gebühren SOWOHL in € als auch in Talenten auf einen sonst kostenlosen Service.

Das mag zwar rechtens sein – ist aber eine meiner Meinung nach aber eine DREISTIGKEIT.

http://www.tauschen-ohne-geld.de/node/2983/regeln

kopie hier: https://cyberwaves.wordpress.com/2016/02/09/teilnahmebedingungen-des-tauschring-ulm/

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-> KEIN HINWEIS AUF AGBs oder deutlicher HINWEIS auf AUTOMATISCHE VERLÄNGERUNG INKLUSIVE KOSTENPFLICHTIGEN VERTRAG.

Ich denke nicht dass das rechtens ist.

Auch eine Vertrags-Wiederufsbelehrung habe ich NIE erhalten.

Was ist eine Vertragsfalle? 

In eine Vertragsfalle sind Sie dann geraten, wenn Sie ein kostenlos erscheinendes Angebot angenommen haben, welches sich später als überraschend kostenpflichtig herausstellt.

Vertragsfallen sind so konzipiert, dass es das Opfer zunächst nicht bemerken kann, dass ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wird. Die Falle ist darauf ausgelegt, ein kostenloses Angebot vorzutäuschen.

Auf den von der Ideo Labs GmbH betriebenen Online-Dating-Portalen „DateForMore“, „Daily-Dates“ „Only-Dates“ und „JustDate“ kann versehentlich ein kostenpflichtiger Premiumvertrag abgeschlossen werden.

Die Ideo Labs GmbH aus Berlin betreibt im Internet die Dating-Portale „DateForMore“, „Daily-Dates“ „Only-Dates“ und „JustDate“. Zwar ist dort eine kostenlose Anmeldung möglich, um die bereits registrierten Mitglieder tatsächlich deutlich sehen zu können muss aber zumindest ein Schnupper-Vertrag abgeschlossen werden, ansonsten bleiben die Bilder unscharf. Hierzu bietet die Ideo Labs GmbH einen Zugang für 14 Tage an, der meist nur einen Euro kostet.

Das ist auf allen vier Dating-Portalen „DateForMore“, „Daily-Dates“ „Only-Dates“ und „JustDate“ der Fall.

Bei Abschluss der Premium-Mitgliedschaft mit kurzer Laufzeit muss jedoch darauf geachtet werden, dass die Ideo Labs GmbH den Vertrag automatisch verlängern lässt, sofern dieser nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Diesen Hinweis setzt die Ideo Labs GmbH in kleiner Schrift unterhalb den Hinweisen auf die Kosten für den Probe-Zugang.

Somit ist es kaum erkennbar, dass sich der Vertrag für einen Zugang auf „DateForMore“, „Daily-Dates“ „Only-Dates“ und „JustDate“ automatisch verlängert.

In manchen Fällen berichten Mandanten, dass sich der Hinweis auf die automatische Verlängerung des Premium-Vertrags nur in den AGBs befand (also im Kleingedruckten).

Hier ist in rechtlicher Hinsicht festzustellen, dass mit der Ideo Labs GmbH lediglich ein Schnupper-Vertrag zu einem Euro für 14 Tage zustande kommt, nicht jedoch ein verlängerter Premium-Vertrag mit einer Laufzeit von sechs Monaten und monatlichen Kosten von 89,90 Euro.

Damit sich der Probe-Vertrag mit Ideo Labs automatisch verlängert, wäre ein großer und deutlicher Hinweis erforderlich, der nicht übersehen werden kann.

Insofern kommt mit der Ideo Labs GmbH lediglich ein Vertrag mit 14 Tagen und Kosten von einem Euro zustande.

Ein angeblich verlängerter Vertrag kann per Anfechtung zunichte gemacht werden.

Zudem besteht die Möglichkeit des Widerrufs, da die Ideo Labs GmbH in manchen Fällen gar keine Widerrufsbelehrung versendet, in machen Fällen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung benutzt.

Eine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Ideo Labs GmbH besteht daher nur über 1 Euro. Verweigert der Nutzer die Zahlung, so schaltet die Ideo Labs GmbH in manchen Fällen das Inkassobüro Jedermann Inkasso oder die Kanzlei Auer Witte Thiel ein. Gegen die dann ergehende Inkassomahnung ist jedoch ebenso ein Widerspruch möglich wie gegen die Rechnung der Ideo Labs GmbH direkt.

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/abofallen-im-internet/

Teilnahmebedingungen des Tauschring Ulm

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Mein Tauschring

Quelle: http://www.tauschen-ohne-geld.de/node/2983/regeln

Teilnahmebedingungen des Tauschring Ulm (Stand 2016.02.09 … wurde laufend abgeändert… das mit dem Stand April 2011 kann nicht stimmen…. im PDF sieht man dass die PDF Regeln-2016-02-09.pdf d.h. heute erstellt/geändert wurde… ganz unten steht irgendwas von April 2011… kann nicht stimmen.)

Regeln-2016-02-09.pdf

1. Zweck des Tauschrings
Der TALENT-Tauschring ist ein Projekt für Ulm/Neu-Ulm und Umgebung und ermöglicht den Teilnehmern Waren, Leistungen und Informationen ohne Geld miteinander zu tauschen. Der Tauschring arbeitet nicht gewinnorientiert.

2. Mitgliedschaft
a) Grundsätzlich hat jeder das Recht, beim Tauschhandel mitzumachen. Es werden keinerlei Vorbehalte gegen
Religionen, Nationalitäten, Behinderungen, Altersgruppen oder Ansichten gehegt. Jedes Mitglied ist für sich
selbst verantwortlich.
b) Teilnehmen kann jede Person, Firma oder Organisation, die sich bereit erklärt, Grundsätze, Teilnahme-
bedingungen und Gebühren des TALENT-Tauschringes einzuhalten.
Mehrere Personen, die in einem engen Verhältnis zueinander stehen, z.B. Ehepaare, Wohngemeinschaften,
Eltern-Kind-Beziehungen, können die Mitgliedschaft gemeinsam nutzen.
c) Neumitglieder beginnen mit einer dreimonatigen kostenlosen Schnupperzeit.

Das Neumitglied kann Tauschgeschäfte tätigen, kann aber sein Konto nicht überziehen.

d) Fördermitglieder unterstützen die Tauschidee mit einem von ihnen festgelegten jährlichen Euro-Betrag
(mindestens der reguläre Jahresunkostenbeitrag eines aktiven Mitglieds, siehe Punkt 6.). Sie erhalten keine
monatliche Post, werden jedoch zu Veranstaltungen des Tauschringes eingeladen.

Eine Beendigung der Fördermitgliedschaft ist jeweils zum Jahresende möglich.

e) Für Personen des öffentlichen Lebens, die den Tauschring als Schirmherr unterstützen, ist eine Ehren-
mitgliedschaft möglich. Ihr Status entspricht dem eines Fördermitglieds ohne Beitrag.

f) Für Organisationen als Kooperationspartner können individuelle Teilnahmebedingungen festgelegt werden.

3. Gebühren
Die Gebühren für die Mitgliedschaft setzen sich aus einem jährlichen Beitrag in Euro und einem monatlichen Talentbeitrag zusammen.

Der Beitrag, der bis 31.1.des Jahres fällig ist, beträgt 24,- € und kann durch Verzicht auf die Versendung der Zeitung per Post auf 12,- € gesenkt werden.
In einzelnen Fällen kann ein Antrag auf 50% Ermäßigung ( Freiwilligencard, Lobbycard) bei der Verwaltung gestellt werden.

Dieser ist für ein Jahr gültig.

Der Jahresbeitrag beträgt dann 12 Euro bzw. 6 Euro.

Für Neumitglieder ist der Eurobeitrag am Ende der Schnupperzeit anteilig bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres zu entrichten.
Der Talentbeitrag in Höhe von monatlich 5 Talenten wird automatisch von den Tauschkonten abgebucht.

4. Tauschkonto
Jedem Mitglied wird durch die Verwaltung ein Tauschkonto zugeordnet.

Die Verrechnungseinheit ist das TALENT (Tl.), das ungefähr dem Wert der ehemaligen DM entspricht.

Die Stunde Arbeit ist im Rahmen von 15 bis 20 Talenten von den Tauschpartnern frei aushandelbar.

Darüber hinaus können belegte Unkosten in Talenten oder Euro berechnet werden.
Die auf den TALENT-Konten verbuchten Werte stellen moralische Guthaben und Verpflichtungen zwischen den Teilnehmern dar.

Sie können nicht in Euro oder einer sonstigen Währung eingefordert werden.

In besonderen Lebenslagen kann das Tauschkonto für max. 6 Monate stillgelegt werden.

Der begründete Antrag auf Ruhen der Mitgliedschaft muss schriftlich (per Post oder E-Mail) an die Mitgliederverwaltung erfolgen.

Für die Bearbeitung der Stilllegung wird eine Gebühr von 5 Talenten erhoben.

Während dieser Zeit werden keine monatlichen Talent-Gebühren erhoben und es sind keinerlei Tauschaktivitäten möglich.

Der jährliche Unkostenbeitrag bleibt davon unberührt.

5. Überziehungsrahmen

Ausgeglichene Konten kennzeichnen das Ideal des Geben und Nehmens.

Um jedoch möglichst handlungsfähig zu sein, gelten folgende Überziehungsrahmen:

a) Grenzen für Kontobewegungen:
1. – 3. Monat (kostenlose Schnupperzeit) 0 bis 1000 Talente
4. – 12. Monat der Mitgliedschaft -100 bis 1000 Talente
nach dem ersten Jahr Mitgliedschaft -300 bis 1000 Talente

b) Bei einem Guthaben von mehr als 500 Talenten, wird eine monatliche 1%ige Umlaufsicherung fällig. Die
Umlaufsicherung kommt vollständig dem Förderfond zugute, aus dessen Mittel Mitglieder in besonders
schwierigen Lebenslagen unterstützt werden können.

c) Um auf ein großes Projekt anzusparen, kann ein Antrag auf Erlassung der Umlaufsicherung gestellt werden.
Das Mitglied hat dann maximal 6 Monate Zeit das Projekt durchzuführen.
d) Wenn eine Buchung das Limit eines Tauschpartners überschreitet, kann diese Buchung nicht ausgeführt
werden. Die Tauschpartner sind selbst dafür verantwortlich ggf. vor dem Tausch die Zahlungsfähigkeit des
Tauschpartners zu kontrollieren.
e) Die Grenzen können in besonderen Fällen nach Rücksprache mit der Mitgliederverwaltung erweitert werden.

6. Marktzeitung und Anzeigenplattform „Tauschen ohne Geld“
Die Anzeigen werden in der Internetplattform „Tauschen ohne Geld“ von den Teilnehmern selbst eingegeben und verwaltet. Wenn ein Internetzugang fehlt, wird dies von der Verwaltung übernommen. Aus diesen Anzeigen wird jeden Monat eine Zeitung erstellt, mit einem redaktionellen Teil versehen und versandt.
Dubiose, sittenwidrige und ideologische Anzeigen werden nicht veröffentlicht bzw. wieder gelöscht.

7. Die Verwaltung
Einzelne für das Funktionieren des Tauschrings unabdingbare Aufgaben (Kasse, Talent-Buchungen , Mitgliederverwaltung, Anzeigenkontrolle, Internetseitenbetreuung u.ä.) werden durch festgelegte Personen erledigt. Für diese Tätigkeiten wird ein gewisser Ausgleich in Form von Talenten gewährt.

8. Mitgliedertreffen
Die Mitgliedertreffen, die jeweils einmal pro Monat im Wechsel vormittags bzw. abends stattfinden, bieten Raum für vielfältige Aktivitäten.
Hier kann getauscht und über anstehende Themen diskutiert werden. Sie sind auch Treffpunkt für Erfahrungsaustausch (z.B. Hobbies) und geselliges Zusammensein.
Es besteht die Möglichkeit, Themen und Anliegen vorher bei einem festgelegtem Ansprechpartner anzumelden. Dieser informiert dann jeweils kurz vor dem Treffen durch eine Rundmail die anderen Mitglieder.

9. Mitgliederversammlung
Mindestens einmal jährlich findet eine Mitgliederversammlung statt, zu der alle Mitglieder eingeladen werden. Dort legen die mit der Verwaltung beauftragten Mitglieder einmal zu Beginn des Jahres einen Bericht vor und es wird über anliegende Themen abgestimmt.

10. Kündigung
a) Eine Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich (per Post oder Mail) erfolgen und ist nur nach Ausgleich
des Talentkontos möglich. Der bereits gezahlte jährliche Unkostenbeitrag kann im Falle eines Austritts nicht,
auch nicht teilweise, zurückerstattet werden.

-> HIER FEHLT DIE ADRESSE? WOHIN SOLL DIE KÜNDIGUNG?
b) Bei groben Grundsatzverletzungen kann der Teilnehmer (nach Anhörung) vom Tauschring ausgeschlossen
werden.

Dies enthebt ihn jedoch nicht von der Pflicht, sein Konto auszugleichen. Regelmäßige Nachfragen
und Aufforderungen werden solange durchgeführt, bis der Ausgleich erfolgt ist.

11. Haftung
Die Regelung der steuerlichen- und sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisse ist Sache der Teilnehmer.

Der TALENT-Tauschring haftet weder für an Teilnehmer gerichtete Steuerforderungen, noch für deren Forderungen aus ungedeckten Schadensfällen.

Auch für den Wert und Zustand der Waren bzw. der Qualität der Dienstleistungen übernimmt der Tauschring keine Garantie.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

12. Sonstige Bedingungen
Der TALENT-Tauschring ist in allen organisatorischen und finanziellen Belangen transparent.

-> AHA. WOHIN GENAU GEHEN DENN DIE GEBÜHREN? WOFÜR WERDEN DIESE VERWENDET? GIBT ES EINE JÄHRLICHE AUFSTELLUNG? NEIN!

Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Veröffentlichung seines Talent-Kontostandes und der persönlichen Daten im Rahmen der Marktzeitung und der internetbasierten Mitgliederverwaltung einverstanden.

Persönliche Daten anderer Tauschringmitglieder dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Die Teilnahmebedingungen werden durch die Mitgliederversammlung beschlossen

-> ICH WÜRDE EHER SAGEN, HERR K. UND HERR T. ÄNDERN DIESE REGELN, NACH LUST UND LAUNE (AUF WELCHE NOCH NICHT MAL EIN HINWEIS VON SEINER WEBSITE/SCHNUPPER-MITGLIEDSCHAFT.PDF HINGEWIESEN WIRD).

und die Änderungen allen Teilnehmern vor In-Kraft-Treten mitgeteilt.

Stand: 6. April 2011

Tauschregeln Tauschregeln als PDF-Datei (Regeln-2016-02-09)

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